Naturheilpraxis: Osteopathie

Zwei Stofftier-Elche auf einer rot-blauen Behandlungs-Liege für die Therapie
Zu zweit geht alles besser: unsere kuscheligsten Patienten

Die Osteopathie wurde 1874 von dem Amerikaner A.T. Still entwickelt, der davon ausging, dass der Körper aus drei sich gegenseitig beeinflussenden Systemen besteht:

  • Das musko-skelettale System
  • Das viszerale System (beinhaltet alle Organe)
  • Das cransi-sacrale System (beinhaltet die Schädelknochen, die gesamte Wirbelsäule und das Kreuzbein

Still beobachtete, dass der Organismus gesund ist, wenn alle drei Systeme ohne Einschränkung funktionieren. So waren seine drei Grundsätze des Arbeitens:

  1. Leben ist Bewegung: alle Teile des Körpers müssen sich in Gelenken bewegen können
  2. Arterial Rule: alles im Körper muss fließen. Stoppt der „innere Fluss“, kann es zu wiederkehrenden Entzündungen und damit zu Bewegungsverlust kommen.
  3. Funktion ⇔ Struktur Die Funktion bedingt die Struktur und die Struktur bedingt die Funktion, d. h. veränderte biomechanische Abläufe eines Gelenkes können die Morphologie der dazugehörigen Struktur verändern.

Diese Grundsätze bedingen, dass die Osteopathie eine holistische Behandlungsmethode darstellt, die den einzelnen Patienten als Individuum wahrnimmt. Der Osteopath benutzt Techniken, die sowohl das Gewebe, als auch Körperflüssigkeiten und alle neuroendokrinologischen Funktionen beeinflusst.

Patienteninfo

Osteopathie ist in Deutschland bei den gesetzlichen Krankenkassen bisher keine abrechnungsfähige Position. In der Regel übernehmen die Privatkassen mittlerweile die Kosten der Behandlung, wenn die Therapie durch einen Physiotherapeuten mit einer 5-jährigen Ausbildung durchgeführt wird und zudem eine Heilpraktikerzulassung besteht.

Dies gilt für eine private Vollversicherung (mit und ohne Beihilfe) sowie eine private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Eine vorherige Abklärung der Kostenübernahme durch die private Krankenkasse und Zusatzversicherung ist anzuraten.

Da der Osteopath in Deutschland bisher keine geschützte Berufsbezeichnung ist, sollten sich die Patienten vor Behandlungsbeginn bei neutralen Institutionen (z. Bsp. VOD = Verband der Osteopathen Deutschland) nach der Qualifikation des jeweiligen Osteopathen erkundigen.